Die arbeitsmedizinische Vorsorge hat sich in den letzen Jahren stark gewandelt: Weg von verbindlichen gesetzlichen Vorgaben, hin zu individuellen betrieblichen Regelungen.
Der Betriebsarzt erarbeitet gemeinsam mit dem Arbeitgeber einen Vorsorgeplan, der eine an die spezifische Situation der Tätigkeitsfelder und Arbeitsbedingungen im Unternehmen angepasste Gesundheitsvorsorge sicher stellt.
Regelmäßige betriebliche Vorsorgeuntersuchungen sind weiterhin Pflicht, wenn der Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz besonderen Risiken ausgesetzt ist oder ständig mit Gefahrstoffen, die krebserregend oder erbgutverändernd wirken können, in Kontakt kommt. An erster Stelle steht das Wohlergehen der Mitarbeiter. Neben den selbstverständlichen, gesetzlichen Vorgaben ist es mir ein Anliegen, dass Sie immer einen konstanten Ansprechpartner für das Unternehmen haben. Mein Angebot beinhaltet die Möglichkeit, Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, kompetente Auskünfte zu allen Fragen der Arbeitsmedizin zu erhalten.
Die werksärztliche Beratung steht zudem auch jedem Mitarbeiter zur Verfügung. Dies führt nach meiner Erfahrung zum Abbau von Ängsten und Belastungen am Arbeitsplatz und zur Verbesserung des Arbeitsklimas sowie der Verminderung von Fehlzeiten. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheitssitzungen wird gerne von mir koordiniert.
Vertrauen Sie auf meine jahrzehnte lange Erfahrung als Arzt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, daß wir nur ganze Betriebe betreuen und keine einmaligen Einzeluntersuchungen anbieten.
Einzeluntersuchungen werden nur im Rahmen der gesamtärztlichen Betreuung eines Betriebs durchgeführt.